Andauernd ist man mit Werbung konfrontiert. Sie begegnet uns vor allem in den Medien. Egal ob man durch das Internet surft, den Fernseher einschaltet oder einfach nur eine Zeitschrift durchblättert. Damit der Verbraucher in dieser Flut von Werbung nicht untergeht, gibt es Verbraucherschutzgesetze, die die Werbemöglichkeiten von Unternehmen einschränken. Pauschal ist es etwa nicht gestattet Privatpersonen per Mail oder Post kalt anzuschreiben. Das gilt auch wenn die Möglichkeiten, die sich einem Unternehmen hier darböten, hervorragend wären. Den Unternehmen wäre es möglich die Werbung bestmöglich an den potentiellen Kunden anzupassen. Anstatt „auf gut Glück“ etwa in die Weiten des Internets hinein zu rufen, wäre es möglich die betroffenen Personen direkt anzusprechen.
Wie sinnvoll die Regelungen zum Verbraucherschutz auch sind. Es gibt bestimmte rechtliche Auflagen, mit deren Hilfe eine Ausnahme der Werberestriktionen möglich ist. Zum Beispiel wenn der Verbraucher seine ausdrückliche Erlaubnis hierzu erteilt. Schließlich besteht in solch einem Fall offenkundig kein Bedarf an Verbraucherschutz. Weil etwaige Werbemaßnahmen unter Aufhebung dieses speziellen Schutzes als äußerst conversionträchtig angesehen werden können, sind sogenannte „Adresshändler“ schon lange keine Seltenheit mehr. Ihr ganzes Potential entfaltet diese Mailwerbung allerdings erst im internationalen Rahmen.
Zielgruppendefinition und mehr
Wenn man eine Marketingkampagnen startet, ist es üblich vorher die Zielgruppe genauestens zu definieren. In den allermeisten Fällen kann man davon ausgehen, dass sich die definierte Zielgruppe nicht nur in der eigenen, sondern in allen möglichen Regionen der Welt befindet, insbesondere in Anbetracht der fortschreitenden Globalisierung. Ganz besonders erfolgsversprechende Partner sind daher internationale Adresshändler. Darüber hinaus ist es sinnvoll, eine professionelle Übersetzungsagentur zu beauftragenn, die die Werbemaßnahme sprachlich wie kulturell behutsam anpasst.
Beim Adresskauf selbst gibt es einiges zu beachten, denn nicht jeder Adresshändler wird das richtige „Repertoire“ für die eigenen Zwecke haben. Grundsätzlich muss der Adresshändler natürlich aktuelle Adressen anbieten, alles andere ist ohne jeden Wert. Die Adressen sollten zudem zu Menschen gehören, für die die entsprechende Branche interessant sein könnte: Es ist zum Beispiel nicht unbedingt ratsam einem Geschäftskunden Werbung für Haushaltsgeräte zu senden. Es gilt: Je besser man den Adressen den eigenen Zielgruppen zuordnen kann, desto besser. Bei der Auswahl von internationalen Adresshändlern sollten zudem rechtliche Aspekte noch einmal in das Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt werden: In anderen Ländern gibt es manchmal nämlich andere Regelungen. Man sollte daher nur mit internationalen Adresshändlern zusammenarbeiten, die die verschiedenen rechtlichen Situationen kennen und nach denen ausgerichtet sind.